| §01 Allgemeines
1. Für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte mit dem
Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Etwaige abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Käufers,
denen hiermit widersprochen wird, verpflichten die Gustoc-Titanbau GmbH nur,
wenn und soweit diese ausdrücklich schriftlich zustimmt. Schweigen gilt
nicht als Zustimmung.
2. Sämtliche Vereinbarungen, einschließlich
mündlicher oder telefonischer Nebenabreden, Vertragsänderungen und
Zusicherungen auch von Eigenschaften des Vertragsgegenstandes bedürfen der
Schriftform; Die Änderung dieser Bestimmung selbst bedarf gleichfalls
der Schriftform.
§ 02 Angebot, Vertragsschluß
1. Angebote erfolgen stets freibleibend, soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart worden ist. Der Gustoc-Titanbau
GmbH ist bis zum endgültigen Vertragsschluß ein
Zwischenverkauf vorbehalten. Mengen-, Gewichts-, Preis- sowie sonstige Angaben
im Angebot und auf beigefügten Unterlagen sind nur als annähernd zu
betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich
bezeichnet worden sind. Eine Mengendifferenz von plus/minus 10% gilt als vertragsgemäß.
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